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Versicherungscheck: So sichern Eltern ihren Nachwuchs richtig ab

Frankfurt (ots) –

– Brauchen Babys und Kleinkinder einen bestimmten Versicherungsschutz?
– Worauf sollten Eltern achten?
– Welche zusätzlichen Angebote sind sinnvoll?

Ist das Baby auf der Welt, haben die frischgebackenen Eltern alle Hände voll zu tun. Nicht nur mit Füttern, Wickeln oder Kuscheln. Elternsein bedeutet auch, Verantwortung für einen kleinen Menschen zu übernehmen. Dazu gehören organisatorische Dinge wie die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, das Ausfüllen vom Antrag auf Elternzeit oder sonstiger Papierkram. Was viele vergessen: Auch ein gewisser Versicherungsschutz ist für Babys und Kleinkinder ein Muss. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, worauf es ankommt.

Krankenversicherung für Babys und Kinder? Darauf kommt es an

In Deutschland sind Babys ab der Geburt grundsätzlich krankenversichert – je nach Versicherungssituation der Eltern entweder durch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder durch eine Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei sind folgende Konstellationen möglich:

1. Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert: Dann ist auch das Kind über die GKV zu versichern. Das geschieht meist im Rahmen der kostenlosen Familienversicherung über einen der beiden Elternteile.
2. Beide Elternteile sind privat krankenversichert: Hier muss das Kind privat krankenversichert werden. In der Regel erfolgt das über die Versicherung des Hauptverdieners. Das Kind wird dann – gegen einen Extrabeitrag – in den bestehenden Krankenversicherungsvertrag des Hauptverdieners aufgenommen.
3. Ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert, der andere privat: Hier richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes üblicherweise nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist dieser privat krankenversichert, folgt daraus auch die private Krankenversicherung des Kindes. Die Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung kann nur genutzt werden, wenn der Hauptverdiener Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Haftpflichtversicherung: „deliktsunfähige Kinder“ unbedingt mitversichern

Größere Kinder, andere Herausforderungen. Denn wo gespielt wird, geht auch schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn der Geschädigte dann Schadensersatzansprüche anmeldet. Einziger Schutz vor hohen Kosten: eine Privathaftpflichtversicherung, die das Kind einschließt. Eltern können dazu einfach ihre eigene Versicherung auf einen Familientarif umstellen und den alten Vertrag kündigen. Doch Achtung: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind vor dem Gesetz „deliktsunfähig“. Eltern können in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob und in welchem Maße eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann dabei nicht pauschal beantwortet werden und kommt immer auf den Einzelfall an. Viele Eltern fühlen sich dennoch oft moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung raten deshalb: „Es gibt Haftpflichttarife, die Schäden durch deliktsunfähige Kinder miteinschließen. Auf die Verletzung der Aufsichtspflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte eine Familienhaftpflichtpolice mit diesem Zusatzschutz abschließen oder seinen alten Vertrag daraufhin überprüfen.“

Unfallversicherung

Weitaus schlimmer als ein Sachschaden kann ein Unfall des Kindes sein. Nicht immer sind dabei Regressansprüche bei Dritten möglich. Kosten für Hilfsmittel, die außerhalb des Leistungsbereichs der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung liegen, müssen dann aus eigener Kraft finanziert werden. „Um im Fall der Fälle trotzdem abgesichert zu sein, sollte man frühzeitig eine private Kinderunfallversicherung abschließen“, so die Finanzcoaches der Deutschen Vermögensberatung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – und das 24 Stunden am Tag weltweit – und springt dort ein, wo die gesetzliche Unfallversicherung endet: Sie deckt Unfälle des Kindes ab, die während der Freizeit passieren.

Gut abgesichert für eine sorgenfreie Zukunft

Für den optimalen Schutz im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung kann über die Unfallversicherung hinaus eine Kinderinvaliditätsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Auch gegen finanzielle Folgen einer späteren Berufsunfähigkeit können Eltern ihren Nachwuchs schon frühzeitig absichern. Früher an Später denken ist insbesondere beim Thema Vermögensaufbau sinnvoll: Schon mit kleineren Sparbeiträgen kann die Grundlage für eine finanzielle Unabhängigkeit im Rentenalter aufgebaut werden. Mit einem individuellen Vorsorgekonzept, das die Gesundheit und die finanzielle Absicherung des Kindes berücksichtigt, lässt sich also schon frühzeitig der Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft legen.

Sich beraten lassen

Gerade über die optimale Absicherung kann man sich nicht früh genug Gedanken machen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Um den idealen Versicherungsschutz für den Nachwuchs zu ermitteln, Lücken aufzudecken und wichtige Weichen für die zukünftige Absicherung zu stellen, empfiehlt sich deshalb ein persönliches Gespräch mit einem Finanzexperten.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz „Früher an Später denken“ bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit nahezu 50 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Mehr Informationen gibt es auf www.dvag.de.

Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG, Wilhelm-Leuschner-Straße 24, 60329
Frankfurt am Main
Sina Schirach, Tel.: 069 2384-7556; E-Mal:Sina.Schirach@dvag.com
Fabienne Franz, Tel.: 069 2384-7182; E-Mail: Fabienne.Franz@dvag.com
Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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