Elterngeld: Voraussetzungen, Höhe und steuerliche Folgen

Neustadt a. d. W. (ots) –

Kürzungen beim Elterngeld: Über diese Pläne der Politik ist eine teils hitzige Debatte entbrannt. Aktuell liegt die Höhe des Elterngelds für Bezugsberechtigte zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Zunehmender Beliebtheit erfreut sich dabei das Elterngeld plus. Wer Elterngeld beziehen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem können werdende Eltern die spätere Höhe des Elterngelds unter bestimmten Voraussetzungen im Vorfeld selbst beeinflussen. Welche Regeln gelten und welche steuerlichen Aspekte dabei wichtig sind, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Warum Elterngeld für viele Familien wichtig

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Ausgleich schaffen soll, wenn nach der Geburt eines Kindes das Gehalt oder zumindest ein Teil davon wegbricht. Diese Möglichkeit wird sehr zahlreich genutzt: Rund 1,61 Millionen Mütter und Väter in Deutschland erhielten im Jahr 2025 Elterngeld. Davon wählten rund 40 Prozent die Variante Elterngeld Plus. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor.

Mit Elterngeld Plus können Mütter und Väter doppelt so lange Elterngeld erhalten, müssen sich aber im Gegenzug mit einer geringeren Höhe des Elterngelds begnügen. Dieses Modell soll für mehr Flexibilität sorgen, vor allem wenn Eltern bereits während des Bezugs von Elterngeld wieder stundenweise in ihren Beruf einsteigen möchten.

Wer Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten darf

Unabhängig davon, welche Variante des Elterngelds gewählt wird: Seit April 2025 haben nur noch Elternpaare – sowohl verheiratete als auch unverheiratete – und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro Anspruch darauf. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich, vereinfacht gesagt, aus sämtlichen steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich verschiedener steuerlicher Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen.

Das zu versteuernde Einkommen entspricht also nicht etwa dem Bruttogehalt. Das heißt: Eltern und Alleinerziehende, die zusammen ein Jahresbruttoeinkommen von beispielsweise 200.000 Euro haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb der 175.000-Euro-Grenze liegen. Und hätten damit Anspruch auf Elterngeld. Darüber hinaus kann das Bruttogehalt dank weiterer steuerlicher Abzugsmöglichkeiten auch noch höher ausfallen, ohne dass das zu versteuernde Einkommen die magische Grenze von 175.000 Euro überschreitet.

Wieviel Elterngeld ausgezahlt werden kann

Sind die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllt, stellt sich natürlich die wichtige Frage: Wie hoch wird es denn ausfallen? Grundsätzlich gilt: Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld landet monatlich auf dem Konto.

Was viele werdende Eltern nicht wissen: Die spätere Höhe des Elterngelds lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Geburt beeinflussen. Und zwar ohne dafür mehr arbeiten oder den Chef um eine Gehaltserhöhung bitten zu müssen. Wie das geht? Ganz einfach: durch einen frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse.

Wie ein Steuerklassenwechsel zu mehr Elterngeld führt

Ehepaare wählen häufig die Steuerklassen-Kombination 3 und 5. Diese eignet sich für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Dabei sollte sich die- oder derjenige mit dem höheren Einkommen für die Steuerklasse 3 entscheiden, dann fallen die monatlichen Abzüge vom Bruttolohn deutlich niedriger aus.

Und an dieser Stelle können werdende Eltern im Gegensatz zu Alleinerziehenden die Höhe des späteren Elterngelds zumindest teilweise beeinflussen: Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse 5 (oder gegebenenfalls 4) in die Steuerklasse 3 wechseln – und zwar spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt des Kindes. Denn dann erhöht sich das Nettogehalt, das zur Berechnung des Elterngelds zugrunde gelegt wird. Mit dem Ergebnis, dass das Elterngeld entsprechend höher ausfällt.

Übrigens: Beamte können etwas später die Steuerklasse wechseln. Sie haben meist etwa einen Monat länger Zeit dafür.

Welche steuerlichen Folgen Elterngeld haben kann

„Ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen“, sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Er gibt aber auch zu bedenken, dass Elterngeld im Jahr des Bezugs für einen höheren persönlichen Steuersatz sorgt: „Und dieser Steuersatz gilt dann für das gesamte Einkommen. Deshalb müssen junge Familien für die Zeit des Elterngeldbezugs nicht selten eine Steuernachzahlung leisten“, so Rauhöft.

Wichtig: Übernimmt nach einer gewissen Zeit der andere Elternteil die Betreuung des Kindes, richtet sich ab dem Zeitpunkt die Höhe des Elterngelds nach dessen vorherigen Nettogehalt. War dieser Elternteil in Steuerklasse 5, drohen finanzielle Nachteile, weil dann die ungünstigere Steuerklasse zu Grunde gelegt wird. Deshalb sollten Eltern im Vorfeld genau prüfen beziehungsweise prüfen lassen, welche Steuerklassen-Kombination im Endeffekt am günstigsten für sie ist.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit rund 1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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