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Keine Angst vor der Steuererklärung!
Viele Menschen schrecken vor der Steuererklärung zurück, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Doch das Finanzamt kommt nicht gleich mit der Polizei, wenn du versuchst, einen Posten geltend zu machen, der nicht durchgeht. Im schlimmsten Fall streicht das Finanzamt die Angabe einfach – mehr passiert nicht.
1. Der längere, aber schnellere Arbeitsweg
Bei der Pendlerpauschale zählt normalerweise die kürzeste Straßenverbindung. Doch was ist, wenn du einen längeren Weg fährst, weil er schneller ist (z. B. Umfahrung des Stadtzentrums)? Das kannst du geltend machen! Wichtig ist nur, dass die Angabe plausibel ist. Der Vorteil: Bei längeren Strecken über 20 km kommen schnell höhere Werbungskosten zusammen.
Tipp: Begründe die längere Strecke klar, zum Beispiel mit Staus auf der direkten Verbindung.
2. Private Telefon- und Internetkosten absetzen
Auch wenn du private Handy- und Internetkosten beruflich nutzt, kannst du 20 % der Kosten (bis zu 20 Euro pro Monat) pauschal angeben. Für Arbeitnehmer im Homeoffice ist es oft sogar möglich, einen höheren Anteil anzusetzen. Du musst nur glaubhaft machen, wie viel du beruflich nutzt.
Achtung: Wenn das Finanzamt nachfragt, kann ein Nutzungstagebuch helfen, die Angaben zu belegen.
3. Ungewöhnliche Arbeitsmittel: Versuch es einfach!
Von Laptops über Bürostühle bis hin zu Druckern – Arbeitsmittel können teilweise oder komplett abgesetzt werden. Das gilt auch für „ungewöhnliche“ Anschaffungen: Ein Smart-TV kann z. B. für Social-Media-Jobs oder Journalisten beruflich relevant sein. Wichtig ist, dass du es anteilig plausibel begründen kannst.
Beleg-Tipp: Hebe Rechnungen gut auf und erkläre die berufliche Nutzung nachvollziehbar.
4. Pauschale für Arbeitsmittel
Selbst wenn du im Jahr keine Arbeitsmittel gekauft hast, kannst du pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel ansetzen. Das ist gängige Praxis in Deutschland – außer in Sachsen. Ein Rechtsanspruch besteht zwar nicht, aber oft wird die Pauschale einfach akzeptiert.
Software-Tipp: Steuersoftware hilft dir, solche Pauschalen nicht zu vergessen.
5. Online-Bewerbungen: 2,50 Euro pro Bewerbung
Auch bei Online-Bewerbungen kannst du pauschal 2,50 Euro pro Bewerbung geltend machen. Das gilt selbst, wenn du keine realen Kosten hattest. Hebe die Eingangsbestätigungen der Bewerbungen als Belege auf.
Wichtig: Wenn du viele Bewerbungen verschickst, rechne mit Nachfragen vom Finanzamt.
6. Kinderbetreuungskosten bei Oma und Opa
Betreuen die Großeltern deine Kinder, kannst du die Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer) als Kinderbetreuungskosten absetzen. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung und eine Überweisung der Fahrtkosten notwendig.
Tipp: Eine win-win-Situation – die Großeltern bekommen die Aufwandsentschädigung, und du sparst Steuern.
7. Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Alles, was in deinem Haushalt von Menschen erledigt wird – z. B. Hausmeisterdienste, Winterdienst oder Dachrinnenreinigung – kannst du absetzen. Auch die Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung sind anrechenbar.
Fakten:
- 20 % der Kosten werden steuerlich berücksichtigt.
- Maximal 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen.
- Maximal 4.000 Euro bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
Fun-Fact: Der Gassi-Service für deinen Hund zählt ebenfalls – schließlich ist der Hund „haushaltsnah“.
Fazit: Probieren geht über Studieren
Die Steuererklärung bietet viele Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen. Keine Sorge: Wenn das Finanzamt etwas streicht, passiert dir nichts – du bekommst einfach weniger zurück. Nutze Steuersoftware, bleibe ehrlich und probiere aus, was du geltend machen kannst.