Berlin (ots) –
Mit dem heute veröffentlichten Entwurf für ein Gesetz zur privaten Altersvorsorge öffnet die Bundesregierung nicht nur neue staatlich geförderte Produktkategorien, sie bestätigt und erneuert auch eine bereits bestehende: die Eigenheimrente. Die selbst genutzte Immobilie bleibt damit eine wichtige Säule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
„Als führende Anbieter von Eigenheimrentenprodukten freuen sich die deutschen Bausparkassen, dass die Menschen weiterhin die Möglichkeit haben, staatlich gefördert mit der selbstgenutzten Immobilie für ihr Alter vorzusorgen“, kommentieren Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, den vom BMF vorgelegten Referentenentwurf. Selbst genutzte Immobilien, das untermauern zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, können nicht nur in Sachen Rendite gegenüber Anlagen am Kapitalmarkt mithalten. Die Entscheidung für ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bietet darüber hinaus erst die Gewähr, dass die Menschen auch tatsächlich sparen und Altersvermögen vor allem in Form von Tilgungsleistungen aufbauen. Die eigenen vier Wände sind nichts Abstraktes für später, sondern bereits Jahrzehnte vor Renteneintritt konkret erlebbar. Hinzu kommt, dass selbstnutzende Eigentümer durch die ersparte Miete nur noch geringe Wohnkosten im Alter haben und damit ihren bisherigen Lebensstandard besser sichern können.
Deshalb, so König und Guthmann, sei es zu begrüßen, wenn die Politik mit der vorgelegten Reform nicht einseitig auf Aktien setzt, sondern anerkennt, dass die selbstgenutzte Wohnimmobilie eine wesentliche und beliebte Form der privaten Alterssicherung ist. „Viele Menschen sitzen im Alter lieber auf dem eigenen Balkon oder der eigenen Terrasse statt auf einem Aktiendepot“.
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