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GmbH-Holding oder Stiftungsholding? – Sascha Drache verrät, wie Sie die richtige Entscheidung treffen

Langenfeld (ots) –

In der Führung eines mittleren oder großen Unternehmens wird oft eine Holdingstruktur gewählt, um finanzielle und steuerliche Vorteile zu optimieren. Viele Unternehmen entscheiden sich dabei routinemäßig für die GmbH als Rechtsform. Eine oft übersehene, jedoch äußerst interessante Alternative ist jedoch die Stiftungsholding: Diese bietet zahlreiche Vorteile, die es wert sind, näher betrachtet zu werden. In diesem Artikel erläutert Sascha Drache, Stiftungsexperte und Autor des Buches „Geheimwissen Vermögensschutz“, die Vorzüge einer Stiftungsholding im Vergleich zur GmbH.

Die Entscheidung zwischen einer GmbH-Holding und einer Stiftungsholding kann eine entscheidende Rolle für die langfristige Planung und Steueroptimierung eines Unternehmens spielen. Während die GmbH-Holding als bewährte und häufig gewählte Struktur bekannt ist, bietet die Stiftungsholding eine Vielzahl von Vorteilen, die oft übersehen werden. „Die Stiftungsholding bietet nicht nur einen umfassenden Vermögensschutz, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile“ erklärt Sascha Drache, Experte im Stiftungsrecht und Autor von „Geheimwissen Vermögensschutz“. „Für Unternehmen, die auf langfristige Sicherheit und Flexibilität setzen, kann sie eine äußerst attraktive Option darstellen.“

„Die Wahl der richtigen Struktur hängt von den individuellen Bedürfnissen jedes Unternehmens ab. Deshalb biete ich meinen Kunden eine maßgeschneiderte und umfassende Beratung an“, so Sascha Drache weiter. Er weiß, wovon er spricht, denn als Spezialist im deutschen Stiftungsrecht hat er sich bereits einen Namen gemacht. Als „Stiftungspapst“ richtet er seine Beratung gezielt an den Mittelstand und begleitet seine Klienten umfassend durch den gesamten Gründungsprozess einer Stiftung. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass die Stiftung auf einer soliden Basis aufgebaut wird, um langfristig das Vermögen sicher zu schützen und erfolgreich zu entwickeln.

Sascha Drache erklärt: So unterscheiden sich GmbH- und Stiftungsholding

Damit Unternehmer die richtige Entscheidung für ihre individuelle Situation treffen können, sollten sie mit den Unterschieden zwischen einer Holding und einer Stiftung vertraut sein. Eine Holding fungiert als Finanzverwalter und hält Anteile an anderen Unternehmen, den Tochtergesellschaften, die das operative Geschäft betreiben. Die Gewinne dieser Tochtergesellschaften fließen zurück zur Holding, die zudem Immobilien, Lizenzen oder Finanzinstrumente besitzen und vermieten kann. Ihre Aufgaben ähneln denen einer Stiftung, die ebenfalls über das bloße Halten von Anteilen hinaus agiert. Im Vergleich dazu ist eine Stiftung eine juristische Person ohne eigenes operatives Geschäft, die einen in der Stiftungsurkunde festgelegten Zweck verfolgt. Sie hat keine Eigentümer oder Anteilseigner und wird von einem Vorstand verwaltet. Das Kapital wird bei der Gründung eingebracht und bleibt unangetastet, während die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Das sind die Vorteile einer Stiftung

„Ein entscheidender Vorteil der Stiftungsholding ist der umfassende Schutz des Vermögens. Niemand hält Anteile an einer Stiftung – sie gehört sich selbst“, erklärt Sascha Drache. So wird das Kapital vor persönlichen Risiken des Stifters wie Insolvenz oder Tod geschützt. Im Vergleich zur GmbH-Holding, bei der persönliche finanzielle Probleme das Unternehmen beeinflussen können, vermeidet die Stiftungsholding solche Risiken. Zudem unterliegt sie in der Regel nur der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag, während GmbH-Holdings zusätzlich Gewerbesteuer zahlen müssen. Stiftungen profitieren zusätzlich von einem jährlichen Freibetrag von 5.000 Euro, was insbesondere bei kleineren Gewinnen zu Steuerersparnissen führt. Außerdem ermöglicht die Stiftungsholding flexible Ausschüttungen an Begünstigte, einschließlich Minderjähriger, was eine steueroptimierte Verteilung ermöglicht.

„Ein konkreter und attraktiver Vorteil der Stiftungsholding ist die Möglichkeit, Immobilien nach einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei zu verkaufen, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann“, so der Stiftungsexperte. Im Gegensatz dazu ist der Veräußerungsgewinn bei einer GmbH-Holding stets steuerpflichtig. Auch der Verkauf von Pkw, die zur Vermögensverwaltung gehören, bleibt bei einer Stiftungsholding steuerfrei. Zudem werden Gewinne aus Beteiligungen in einer Stiftungsholding nur mit etwa 0,79 Prozent besteuert, da gemäß § 8b des Körperschaftsteuergesetzes nur fünf Prozent der Ausschüttung der Besteuerung unterliegen. „Bei einer GmbH-Holding kommt im Vergleich die Gewerbesteuer hinzu, was die Steuerlast erheblich erhöht“, so Sascha Drache weiter. Ein weiterer Vorteil ist die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung, die bei einem Umzug ins Ausland für GmbH-Holding-Eigentümer die Wertsteigerung ihrer Anteile besteuert, während die Eigentümer einer Stiftungsholding davon nicht betroffen sind.

Finanzielle Vorteile und Flexibilität der Stiftungsholding im Vergleich zur GmbH-Holding: Zwei Beispiele

Mit zwei einfachen Beispielen lassen sich die finanziellen Vorteile und die Flexibilität, die eine Stiftungsholding im Vergleich zur GmbH-Holding bietet, veranschaulichen: Wenn eine Holding beispielsweise ein Mehrfamilienhaus nach zehn Jahren mit einem Gewinn von 450.000 Euro verkauft, wäre der Gewinn bei einer GmbH-Holding steuerpflichtig, mit etwa 135.000 Euro an Steuern. Bei einer Stiftungsholding bleibt der Gewinn hingegen steuerfrei, was zu erheblichen finanziellen Ersparnissen führt.

Ein weiteres Beispiel ist Folgendes: Eine Stiftungsholding kann einem 15-jährigen Begünstigten, der Schüler ist und kein weiteres Einkommen hat, eine einmalige Zahlung von 11.944 Euro überlassen. Durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen kann der Begünstigte die gesamte Summe steuerfrei behalten. Bei einer GmbH-Holding wäre eine solche Ausschüttung nicht möglich, da sie nur an Gesellschafter erfolgen kann.

Fazit: Auf die richtige Beratung kommt es an

„Die Entscheidung zwischen einer GmbH-Holding und einer Stiftungsholding hängt von individuellen Zielen, finanzieller Lage und langfristiger Planung ab“, erklärt Sascha Drache. Während die GmbH-Holding häufig die einfachere und kostengünstigere Wahl ist, bietet die Stiftungsholding umfassende Vorteile wie besseren Vermögensschutz, steuerliche Vorteile und langfristige Planungssicherheit. Für Unternehmer, die eine robuste und flexible Struktur suchen, um ihr Vermögen zu schützen und steuerlich zu optimieren, kann die Stiftungsholding eine wertvolle Alternative sein. „Die anfängliche Investition und der höhere administrative Aufwand können sich durch die langfristigen Vorteile schnell auszahlen“, fasst der Experte zusammen. „Ich empfehle eine sorgfältige Analyse der spezifischen Bedürfnisse und meine professionelle Beratung, um die beste Holdingstruktur zu wählen.“

Sie möchten mit einer Stiftung finanziell unangreifbar werden und Ihre Investitionsrendite erhöhen? Dann melden Sie sich jetzt bei Sascha Drache (https://www.stiftung.de) und vereinbaren Sie einen Termin, um zu erfahren, ob eine Stiftung für Sie Sinn macht!

Pressekontakt:
Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache
https://www.stiftung.de
E-Mail: [email protected]

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Tanja Schiller
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